Vermittlung, Organisation und Durchführung ...

... von Busreisen für individuelle Gruppen

Eingesetzt werden eigene Fahrzeuge sowie Busse unserer Partnerunternehmen.

Unsere Fahrten lassen sich unter dem Begriff „Verkehr mit Mietomnibussen“ zusammenfassen.

Dieser Begriff ist im Personenbeförderungsgesetz, § 49 (1), wie folgt definiert:
Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.